Bauschutt Nr. 1
AVV 17 01 02
Tonhaltiges Mauerwerk
Ziegel (Mauerziegel) – keine Betonziegel – ohne Mörtelreste
Bauschutt Nr. 2
AVV 17 01 03
Tonhaltige Dachziegel
(Dach-)Ziegel – keine Betonziegel – ohne Mörtelreste
Bauschutt Nr. 3
AVV 17 01 07
Recyclingfähiger Bauschutt*
max. Kantenlänge 50 cm
mineralische Stoffe aus Bautätigkeiten (z.B. Kalksandsteine, Betonsteine – auch mit Mörtelresten, Fliesen, Keramik) ohne Fremdanteile
Bauschutt Nr. 31
AVV 17 01 07
Recyclingfähiger Bauschutt*
Kantenlänge > 50 cm, sonst wie Bauschutt Nr. 3
Bauschutt Nr. 4
AVV 17 01 07
Recyclingfähiger Bauschutt vermischt mit bis zu 20% Erdaushub*
max. Kantenlänge 50 cm
mineralische Stoffe aus Bautätigkeiten ohne Fremdanteile, jedoch vermischt mit bis zu 20% Erdaushub
Bauschutt Nr. 41
AVV 17 01 07
Recyclingfähiger Bauschutt vermischt mit bis zu 20% Erdaushub*
Kantenlänge > 50 cm, sonst wie Bauschutt Nr. 4
Bauschutt Nr. 5
AVV 17 01 01
Betonbrocken / Fertigteile mit Armierung bis 10 mm Stärke
max. Kantenlänge 50 cm
Bauschutt Nr. 51
AVV 17 01 01
Betonbrocken / Fertigteile mit Armierung bis 10 mm Stärke
Kantenlänge > 50 cm, sonst wie Bauschutt Nr. 5
Asphaltteerfrei **
AVV 17 03 02
max. Kantenlänge 50 cm
Bitumengemische mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 03 01 fallen
Kantenlänge > 50 cm
* Abbruchmaterial aus dem Abriss von nicht kontaminierten Bauwerken z.B. Wohngebäuden, das im wesentlichen aus unbewehrtem Betonabbruch, Mauerwerksabbruch, Mörtelresten und ähnlichem mineralischen Material besteht und in dem keine sonstigen, im früheren Bauwerk enthaltenen Stoffe, z.B. Holzteile, Rohrleitungen, Installationsmaterial, Rigips, Ytong und Metallteile enthalten sein dürfen.
Verschmutzter Bauschutt:
je nach Verschmutzungsgrad wird ein Aufpreis für die Sortierung verlangt
nicht sortierbare Materialien werden nach Rücksprache mit dem Kunden kostenpflichtig entsorgt
Für Kleinanlieferungen (PKW, Anhänger) aus Privathaushalten gibt es Kleinmengenpauschalen!